Gaslöschanlagen

Bei Gaslöschanlagen werden Brände mittels eines gasförmigen Löschmittels entweder durch Reduktion des Sauerstoffgehaltes (Sauerstoffverdrängung) und bzw. oder durch physikalische Effekte (Wärmeentzug) gelöscht. Mit Gaslöschanlagen ist sowohl der Raumschutz (Löschen in geschlossenen Bereichen z.B. Räume) als auch der Einrichtungsschutz (Objektschutz) möglich.

Die Unterscheidung von Gaslöschanlagen erfolgt anhand des verwendeten Löschgases:

  • Kohlendioxid- (CO2-) Löschgasanlage/n
  • Inertgaslöschanlage/n
    - Argon-Löschanlage/n
    - Stickstoff-Löschanlage/n
    - Inertgas-Löschanlage/n mit Gasgemischen
  • Chemische Löschgasanlage/n (HFC-227ea, HFC-23, Novec 1230)

Bei Kohlendioxid- und Inertgas-Löschanlagen müssen Personen den sogenannten Löschbereich vor dem Einströmen des Löschgases verlassen, um nicht durch den reduzierten Sauerstoffgehalt zu Schaden zu kommen.

Beim Einsatz von Kohlendioxid-Löschanlagen ist zusätzlich zu beachten, dass das Löschmittel toxisch ist und in löschwirksamer Konzentration grundsätzlich lebensgefährlich. Kohlendioxid ist schwerer als Luft, sinkt somit ab und sammelt sichin Gruben/Kellerräumen etc. Durch die schlagartige Abkühlung des an den Löschdüsen expandierenden CO2 kondensiert die Feuchtigkeit der Umgebungsluft zu einem dichten Nebel, der die Flucht aus dem Löschbereich behindern oder sogar verhindern kann.

Chemische Löschanlagen wirken durch Wärmeentzug aus der Flamme.

Zusammen mit Gaslöschanlagen müssen Alarmierungseinrichtung/en installiert werden, die im Löschbereich anwesende Personen vor dem Auslösen der Gaslöschanlage warnen und somit rechtzeitig das Verlassen des mit Löschgas zu "flutenden" Löschbereichs ermöglichen.